Die Verordnung

Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin: Er/Sie wird Ihnen bei Bedarf eine Verordnung ausstellen. Die logopädische Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen diese die Behandlungskosten zu 100%. Ist unser/e Patient*in über 18 Jahre alt und nicht von Zuzahlungen befreit (eine Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen von dem/der Patient*in beantragt werden), muss eine Selbstbeteiligung von 10% der Behandlungskosten und 10 Euro Verordnungsgebühr geleistet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Heilmittelrichtlinien.

Jede/r Arzt/Ärztin, der ein Sprach-, Stimm- oder Schluckproblem diagnostizieren kann, darf Verordnungen für eine logopädische Therapie verschreiben: Hausarzt, Kinderarzt, Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Neurologe, Phoniater (HNO-Arzt mit Zusatzausbildung für Stimmauffälligkeiten), Internist.

Bei Privatversicherten wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag mit der Praxis abgeschlossen. In diesem Vertrag sind die aktuellen Konditionen festgelegt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen des Versicherten mit seiner Versicherung.